Philipp-Schwartz-Initiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung: Sonderprogramm für gefährdete Forschende aus dem Iran

Die Philipp-Schwartz-Initiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (PSI) schreibt ein Sonderprogramm für gefährdete Forschende aus dem Iran aus. Die ausgeschriebene Förderung ist analog zu regulären PSI-Stipendien angelegt. Beantragt werden kann ein Stipendium in Höhe von 2.670€ monatlich. Familienzuschläge für mitreisende Familienangehörige sind möglich. Die Förderung kann frühestens zum 01. September 2023 angetreten werden und hat eine Laufzeit von zunächst 24 Monaten. Eine Verlängerung um bis zu 12 weitere Monate kann im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells beantragt werden.

Förderfähig laut Programmrichtlinien sind

  • iranische Staatsangehörige mit
  • abgeschlossener, in Deutschland anerkannter Promotion, die
  • sich im Iran aufhalten oder das Land vor nicht mehr als 5 Jahren verlassen haben,
  • für die Durchführung eines beantragten Forschungsprojekts zureichende Sprachkenntnisse und
  • über nachweisbare wissenschaftliche Qualifikationen über die Promotion hinaus verfügen (i.d.R. Publikationen),
  • das Potenzial zur Integration in den wissenschaftlichen oder wissenschaftsnahen Arbeitsmarkt in Deutschland haben und
  • noch nicht von der Philipp-Schwartz-Initiative gefördert wurden.

 

Der Antrag muss zentral gestellt werden und umfasst neben einer dreiseitigen Projektskizze, die von der/dem gefährdeten Forschende*n selbständig entwickelt werden muss, eine Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie eine ausführliche Stellungnahme einer Göttinger Professorin/eines Göttinger Professors, die/der als Akademischer Mentor auftritt. Anträge müssen zudem durch ein formales risk assessment des Netzwerkes Scholars at Risk gestützt werden, das zentral beauftragt werden muss. Ein in Deutschland erfolgreich durchlaufenes Asylverfahren (Aufenthaltserlaubnis erteilt aus humanitären Gründen nach §25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG) wird als Gefährdungsnachweis anerkannt.

 

Es stehen voraussichtlich rund 20 Förderungen zur Verfügung. Mit erheblicher Überzeichnung ist zu rechnen. Aus Vorgesprächen mit der PSI kann ich berichten, dass gute Erfolgsaussichten nur Kandidat*innen mit klarem Forschungsprofil, insbes. substantieller Publikationsliste mit zumindest einzelnen international sichtbaren Publikationen und einer überzeugenden Perspektive auf nachhaltige Integration in den deutschen oder europäischen Wissenschaftsbetrieb eingeräumt werden. Erwartet wird zudem, dass vor allem Wissenschaftlerinnen zum Zuge kommen werden.

 

Antragsstichtag ist der 09. Juni 2023. Da alle Einzelanträge vom Präsidium gezeichnet, zu einem institutionellen Antrag zusammengeführt werden müssen und zudem vorauss. der Zustimmung der Vizepräsidentin für Personal und Finanzen bedürfen, sollten die nötigen Unterlagen bis zum 17. Mai 2023 vollständig vorliegen.