Ein- und Anreise internationaler Forschender: GI-Handreichung vom 15.03.2022
Das Incoming Office von Göttingen International hat die Handreichung zur Ein- und Anreise internationaler Forschender aktualisiert und redaktionell überarbeitet.
Änderungen der Rechts- und Verordnungslage seit der letzten Aktualisierungen sind marginal:
- Die Gültigkeit eines Genesenennachweises ist nun auf 90 Tage beschränkt.
- Eine „vollständige Impfung“ ist nun nach Verordnung eine Impfung mit drei Impfdosen, wobei die dritte Dosis frühestens drei Monate nach der zweiten Dosis verabreicht worden sein darf. Es gilt indes eine Übergangsregelung bis 30.09.2022: Bis dahin werden bei Einreise weiterhin zwei Impfdosen als vollständiger Impfschutz anerkannt. Regelungen im Inland bleiben unberührt.
In der Praxis ergeben sich Folgen aus rezenten Entscheidungen des RKI: Aktuell sind weder Hochinzidenz- noch Virusvariantengebiete ausgewiesen. In der Folge können internationale Wissenschaftler*innen aus allen Ländern ohne Einreiseanmeldung und ohne Pflicht zur Quarantäne anreisen. Weiterhin gegeben bleibt die Pflicht, bei Einreise einen aktuellen Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Corona-Handreichung.