DFG-Ausschreibung in Geistes- und Sozialwissenschaften
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:
- eine intensive eigene forschende Tätigkeit der verantwortlichen in der Regel zwei bis drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen;
- ein Fellow-Programm für Gäste aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschungsgruppe verbunden bleiben.
Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 15. März 2023 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines vollständigen Antrags aufgefordert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier!
Genaue Hinweise zur Abfassung der Antragsskizzen finden Sie unter:
www.dfg.de/kolleg_forschungsgruppen/formulare
Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle finden Sie unter:
www.dfg.de/ansprechpersonen_fach